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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Bedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich per Auftragsbestätigung anerkannt werden. Spätestens mit dem Zugang der Auftragsbestätigung der Agentur gelten vom Besteller die Bedingungen der Agentur als anerkannt.
2. Die zum Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen und andere zugehörige Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als bindend angegeben sind.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Layouts und anderen Unterlagen behält sich die Agentur alle Rechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Verwendung von Layouts durch Dritte ist in jedem Fall untersagt. Stellt die Agentur mit dem Kostenvoranschlag Layouts zur Verfügung, und der Vertrag kommt nicht zustande, so sind die abgegebenen Layouts und weitere Unterlagen an die Agentur unaufgefordert zurückzugeben. Die mit dem Kostenvoranschlag gelieferte Idee darf nicht anderweitig verwertet werden und bleibt Eigentum der Agentur.
3. Erstangebote werden in der Regel kostenlos abgegeben. Weitere Angebote und Entwurfsarbeiten werden nur dann unentgeltlich ausgeführt, wenn der Liefervertrag zustande kommt und bleibt.
4. Im Kostenvorschlag aufgeführte Zeitpläne sind nur annähernd bindend. Auf Wunsch des Bestellers erstellt die Agentur einen detaillierten Zeitablaufplan, der zusammen mit der Auftragsbestätigung gültig wird.
5. Die Inhalte der gelieferten Dokumentationen, Programme und Internetinhalte sind vom Besteller auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Der Besteller bestätigt die Freigabe der Dokumentationen vor dem Druck, die Freigabe der Programme vor der Pressung der CD-ROM, und die Freigabe der Internetinhalte vor upload in das WWW mit seiner Unterschrift. Die Agentur lehnt alle Haftungsansprüche, die in Zusammenhang mit der Produkt- oder Produzentenhaftung an den Besteller gerichtet sind, ab. Gleiches gilt für Ansprüche, die von Dritten aus der Benutzung von Geräten des Bestellers entstehen, und an die Agentur gerichtet werden.
II. Umfang der Lieferung
1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur maßgebend. Nebenabreden, Änderungen, Erweiterungen oder Streichungen von Teilen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur.
III. Preis und Zahlung
1. Preise gelten ab Agentur, zuzüglich Transport, Verpackung und Mehrwertsteuer in der bei Rechnungsstellung gültigen, gesetzlichen Höhe.
2. Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug netto Kasse an das Konto der Agentur zu entrichten, außer, wenn eine andere Zahlungsfrist ausdrücklich mit der Agentur vereinbart wurde. Skonto wird nur nach Absprache und mit schriftlicher Zustimmung der Agentur gewährt.
IV. Lieferzeit
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Auftragseinzelheiten und der Beistellung der vom Besteller beizubringenden Unterlagen, Geräte und weiterer Hilfsmittel, Genehmigungen und Freigaben, bauseitig gestellter Versorgungsanschlüsse sowie einer etwa vereinbarten Anzahlung.
2. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Agentur verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Umständen, die die Agentur nicht zu vertreten hat. Die Agentur wird den Besteller in solchen Fällen frühzeitig in Kenntnis setzen.
4. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, ergibt sich dennoch die Zahlungspflicht wie in Abschnitt III genannt.
5. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
V. Gefahrübergang und Entgegennahme
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Lieferteils an den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Agentur noch andere Leistungen, z.B. die Versendung oder Anlieferung übernommen hat.
Auf Wunsch des Bestellers werden die Lieferungen auf seine Kosten von der Agentur gegen Diebstahl, Brand, Transportschäden und andere versicherbare Risiken versichert.
2. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist die Agentur verpflichtet, auf Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten Versicherungen abzuschließen, die dieser fordert.
3. Teillieferungen sind zulässig.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Als Bezahlung gilt der Zahlungseingang bei der Agentur.
2. Bis zur Bezahlung ist die Agentur berechtigt, die sofortige Herausgabe des in ihrem Eigentum stehenden Liefergegenstandes zu verlangen.
3. Das Copyright an von der Agentur erstellten Programmen, Grafiken, Fotos, Layouts, Texten usw. verbleibt bei der Agentur, auch nach der Bezahlung des Liefergegenstandes. Eine Weiterverwendung durch den Besteller oder Dritte, insbesondere auch Vervielfältigung oder anderweitige Publikation in elektronischen Medien, ist dem Besteller nur mit schriftlicher Genehmigung der Agentur gestattet.
VII. Recht des Bestellers auf Rücktritt
1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Agentur vor Gefahrenübergang die gesamte Leistung endgültig unmöglich gemacht wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen der Agentur.
2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnitts IV vor und gewährt der Besteller der in Verzug befindlichen Agentur eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er nach Ablauf der Nachfrist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist durch Verschulden der Agentur nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
3. Ausgeschlossen sind, soweit gesetzlich zulässig, alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden in irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.
4. Das Rücktrittsrecht des Bestellers ist schriftlich auszuüben.
VIII. Recht der Agentur auf Rücktritt
1. Für den Fall des Eintretens unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des Abschnitts IV dieser Bedingungen sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb der Agentur erheblich einwirken, und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung des Auftrags wird der Vertrag angemessen angepaßt. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der Agentur das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht. Will die Agentur vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war.
IX. Gerichtsstand
1. Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur.
Stand: Juli 2001 • Agentur für Kommunikation • Horst Gutzki
Eugen-Richter-Str. 46 • D-58089 Hagen
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